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  • 06.09.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Denken Sie bei Diabetes an den Behindertenpauschbetrag

    | Haben Sie eine Diabetes-Erkrankung, können Sie sich beim Landesversorgungsamt einen Grad der Behinderung bescheinigen lassen, wenn die Krankheit Sie beeinträchtigt. Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat jetzt klargestellt, dass bei Diabetes mellitus Typ 1, bei dem man bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 vorliegt. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 EUR zu. |