· Fachbeitrag · Finanzen
Fördermittel für ReNo-Ausbildung: Wer falsche Angaben macht, muss alles zurückzahlen
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Erwirkt ein Rechtsanwalt Fördermittel für die Ausbildung in der Kanzlei durch falsche Angaben, sind diese zurückzuzahlen. Daran ändert sich nichts, wenn die falschen Angaben in einer beigefügten Anlage stehen, denn sie werden insgesamt zum Inhalt des Förderantrags. |
Sachverhalt
Ein Rechtsanwalt beantragte 2009/2010 bei der Bezirksregierung Köln Fördermittel für die Ausbildung in der Kanzlei (www.mais.nrw/esf-antrag) und erhielt 9.000 EUR ausgezahlt. Den beiden Anträgen beigefügt waren ein Vordruck „Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer“, der auch von einem Kammervertreter unterschrieben war. Darin wurde bestätigt, dass der Anwalt nicht alle nach der Ausbildungsverordnung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vollständig vermitteln könne. Dies war Voraussetzung für die Förderung. Auf diese Erklärung der Kammer wies der Anwalt hin.
Als sich herausstellte, dass die Angaben falsch waren, wurden die Fördermittel zurückgefordert. Hiergegen wendet sich der Anwalt mit seiner Klage.
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