· Fachbeitrag · Kommunikation
„Alte Hasen“ und „Youngster“ ‒ so klappt die Zusammenarbeit in der Kanzlei
von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
| Altersgemischte Teams bringen zahlreiche Vorteile für die Kanzlei mit sich: Viele Mandanten fühlen sich bei einem Anwalt der eigenen Generation am besten aufgehoben oder sind konkret auf der Suche nach einem lebenserfahrenen „Elder Statesman“. Wieder andere legen Wert auf die Vertretung durch einen dynamischen „High-Potential“. Mit einem altersdiversen Team können Sie all diesen Mandantenbedürfnissen entgegenkommen. Indem Sie dem Nachwuchs reelle Chancen und Teamarbeit auf Augenhöhe ermöglichen, wirken Sie zudem einer Überalterung Ihrer Kanzlei entgegen. Voraussetzung für den Erfolg altersgemischter Teams ist, dass typische Konflikte zwischen Jung und Alt vermieden werden. Grund genug, das Augenmerk gezielt auf das Generationenmanagement zu richten. |
1. Basis guter Zusammenarbeit: Schubladendenken verlassen
Das Stereotyp lautet: Babyboomer sind erfahren, leistungsorientiert und eher unflexibel, Digital Natives sind IT-affin, unbeständig und freizeitorientiert. Auch darüber hinaus werden verschiedenen „Generationen“ ganz bestimmte Einstellungen und Verhaltensweisen nachgesagt. Und tatsächlich gibt es gewisse Eigenschaften, in denen sich Jung und Alt oft unterscheiden.
Doch solche „typischen“ Haltungen sind in Wirklichkeit nicht mit der Zugehörigkeit zu bestimmten Jahrgangsspannen zu erklären, zumal diese meist willkürlich festgelegt sind. Das belegte kürzlich eine groß angelegte Studie an der Universität des Saarlands, für die knapp 600.000 Datensätze aus 40 Jahren untersucht wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Ära und der Lebensverlauf eines Individuums seine Arbeitsmotivation und -einstellung viel besser erklären als die Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Generation“.
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