· Fachbeitrag · Kommunikation
Wettbewerbsvorteil durch interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit in der Kanzlei
von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
| In Zeiten der zunehmenden Internationalisierung sind grenz- bzw. kulturenüberschreitende Mandate längst nicht mehr nur Kanzleien mit internationalem Tätigkeitsbereich vorbehalten. Immerhin lebten im Jahr 2023 gut 23 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn in Deutschland. Damit ist es mehr als wahrscheinlich, dass selbst regional tätige Kanzleien von Mandanten mit anderem sprachlichen und/oder kulturellen Hintergrund kontaktiert werden ‒ ganz zu schweigen von Kanzleien, die selbst in anderen Ländern agieren oder international aktive Klienten vertreten. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz stellen in diesen Fällen entscheidende Wettbewerbsvorteile dar. |
Interkulturelle Kompetenz bringt Mandanten und Erfolge
Sucht ein fremdsprachiger Mandant nach einer passenden Kanzlei, ist das Vertrauen Geld wert, das durch die Verwendung einer gemeinsamen Sprache entsteht. Zweitrangig ist, ob es sich dabei um die straf- oder zivilrechtliche Vertretung des Mandanten oder um die Begleitung eines Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Handelspartner des Mandanten handelt. Wenn die Kanzlei dann noch mit relevanter Auslandserfahrung oder mit Tätigkeiten und Ehrenämtern im multikulturellen Umfeld punkten kann, dürfte die Entscheidung klar für sie ausfallen. Sie sollte am besten an prominenter Stelle über die Zusatzkompetenzen Fremdsprachenkenntnisse und hohe interkulturelle Kompetenz ‒ idealerweise in Kombination ‒ informieren.
Beachten Sie | Hinzu kommen viele Konstellationen in international aufgestellten Kanzleien, wenn deutsche Mandanten Unterstützung für ihre internationalen Geschäftstätigkeiten suchen, wenn Mandanten aus dem Ausland für ihre Aktivitäten in Deutschland eine deutsche Kanzlei suchen oder wenn international agierende Unternehmen mit Angestellten aus aller Welt anwaltliche Unterstützung suchen.
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