· Fachbeitrag · Lohnabrechnung
(K)ein Blatt mit sieben Siegeln: So lesen und verstehen Sie den Lohnzettel
| Ein Zettel voller Daten, Zahlen und Abkürzungen: Hier wird eine Summe dazu addiert, dort ein Betrag abgezogen. Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Der ArbN schaut in aller Regel lediglich auf die unterste Zeile, den Auszahlungsbetrag. Der Beitrag zeigt, wie man auch die anderen Daten versteht. |
Lohnabrechnungen, wie z.B. die der DATEV, sind immer gleich aufgebaut. Die notwendigen Informationen lassen sich daher schnell finden.
Quelle | obs/Datev eG
1. Die persönlichen Daten
Die individuellen Informationen finden Sie oben links auf der Abrechnung. Dort steht z. B. das Geburtsdatum und direkt daneben die Lohnsteuerklasse. Die Abkürzung dafür lautet „StKl“. Nutzt der ArbN das Faktorverfahren, ist direkt im Feld rechts daneben der Prozentsatz für ihn und seinen Ehepartner eingetragen. Hat er Kinder, finden Sie die Freibeträge unter der Abkürzung „Ki.Frbtr.“. Auch ob die richtige Konfession übernommen wurde, können Sie dort ablesen, ebenso mögliche Lohnsteuerfreibeträge. In der Zeile darunter steht die Sozialversicherungsnummer sowie die Krankenkasse.
2. Arbeit, Krankheit, Urlaub
Auf der gegenüberliegenden Seite der Abrechnung, rechts oben können Sie Daten über die Arbeitszeit entnehmen. Zum Beispiel über bereits genommene Urlaubstage (Url.Tg.gen.), den jährlichen Urlaubsanspruch (Url.Anspr.) oder Urlaubstage aus dem Vorjahr (VJ Url.üb.). An- und Abwesenheitszeiten werden in den Zeilen 2 und 3 gegenübergestellt, in der vierten Zeile können beispielsweise Überstunden und bezahlte Stunden angezeigt werden. In dem Feld darunter kann der ArbG besondere Hinweise zur Abrechnung festhalten.
3. Das liebe Geld
Interessant ist für ArbN, was in der Mitte der Abrechnung steht: Dort finden Sie Angaben, wie sich die monatlichen Bezüge zusammensetzen und das Gesamt-Brutto ergeben. Damit sich die ermittelten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leichter nachvollziehen lassen, wird jeder Brutto-Bezug in den Spalten Steuer-Brutto (St) und SV-Brutto (SV) gekennzeichnet. Besonderheiten in der Besteuerung erkennen Sie an einem „P“ für Pauschalversteuerung oder einem „F“ für steuerfrei. Im Feld „Netto-Bezüge/Netto-Abzüge“ stehen beispielsweise Summen, die der ArbG als betriebliche Altersvorsorge oder zur Vermögensbildung an andere Institutionen weitergeleitet hat. Auch Arbeitgeberzuschüsse zu freiwilligen oder privaten Krankenversicherungen sind hier abgebildet. Am Ende bildet der Auszahlungsbetrag die Summe, die der ArbN im laufenden Monat überwiesen bekommt.
4. Noch einmal in Kürze
Links unten stellt eine Tabelle in übersichtlicher Form die bislang bereits abgerechneten Werte zum Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto und Sozialversicherungs-Brutto dar. Die diversen gesetzlichen Abzüge wie Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge sind getrennt aufgeführt. Diese Verdienstbescheinigung dient als Einkommensnachweis - zum Beispiel, wenn ein Darlehen beantragt werden soll.
In der Fußzeile können Sie Erläuterungen und die wesentlichen Abkürzungen der Abrechnung noch einmal nachlesen. So finden Sie sich auch auf die Schnelle in Ihrer Lohnabrechnung zurecht.
PRAXISHINWEIS | Wenn Sie einen Fehler finden ‒ etwa einen Freibetrag vermissen oder in die falsche Steuerklasse einsortiert wurden ‒ sollten Sie sofort den ArbG kontaktieren. Änderungen müssen aber trotzdem beim Finanzamt gemeldet werden. |