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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    So wirkt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens auf die Lohnabrechnung

    | Seit 18.7.16 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es bringt auch vier wichtige Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren mit sich. Diese müssen Sie in Ihrer Kanzlei zum Teil bereits ab dem Kalenderjahr 2017 berücksichtigen. |

     

    1. ELStAM-Verfahren

    In § 39b Abs. 5 und Abs. 5a EStG wird klargestellt, dass

    • das Betriebsstättenfinanzamt für die Überwachung des (zutreffenden) ELStAM-Abrufs durch den Arbeitgeber zuständig ist und dazu Zwangsmaßnahmen festsetzen kann und