· Fachbeitrag · Mitarbeiterbindung
„Mitarbeiter weg, Chance vertan“ ‒ planvolle Exit-Gespräche verringern die Fluktuation
von Marion Ketteler, Münster, kanzleiprofiling.de
| Wenn Mitarbeiter von sich aus kündigen, ist das in der Regel ein herber Verlust. Gerade langjährige Mitarbeiter hinterlassen oft eine große Lücke, weil sie sehr gut mit den Arbeitsabläufen der Kanzlei vertraut sind und eine vertrauensvolle Beziehung zu Kollegen und Mandanten aufgebaut haben, von der alle profitiert haben. Austritts-Gespräche (Exit-Gespräche) sind hier ein effektives Werkzeug, um die Gründe für den Weggang zu erfahren, mögliche Missstände für die Zukunft zu vermeiden und so wertvolle (neue) Mitarbeiter auf Dauer zu binden. |
1. Darum erfahren Sie den wahren Grund wohl nie sofort
Wenn der Kündigungsgrund durch persönliche Faktoren verursacht ist, etwa durch einen Umzug, können Sie den Weggang nur bedauern und möglichst schnell dafür sorgen, dass die Stelle kompetent neu besetzt wird.
Wenn sich dagegen Eigenkündigungen mehren oder langjährige Mitarbeiter die Kanzlei plötzlich ohne erkennbare persönliche Gründe verlassen, ist das ein Alarmzeichen. Spätestens jetzt sollten Sie den eigentlichen Grund einer Kündigung in Erfahrung bringen. Doch das wird in der Praxis viel zu häufig unterlassen. Viele Arbeitgeber begehen den Fehler, sich überhaupt nicht nach dem Grund des Weggangs zu erkundigen. Oft wird der Mitarbeiter sogar sofort von der Arbeit freigestellt und ohne besonderen Dank verabschiedet. Das ist alles andere als wertschätzend. Und in Zeiten des Fachkräftemangels und der Möglichkeit, seine Ex-Arbeitgeber über Portale bewerten zu können, ist es die schlechteste Strategie. Zumal die übrigen Kollegen dieses Verhalten ebenfalls wahrnehmen, bewerten und auf sich übertragen.
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