· Fachbeitrag · Mitarbeiterführung
Generation Z: Herausforderung und Chance für Anwaltskanzleien ‒ mit Selbsttest
von Ralf Ecker, Bexbach
| Die Generation Z schließt alle Jahrgänge von 1996 bis 2010 ein. Sie hat, wie jede Generation, ihre Besonderheiten: Sie will im Berufsleben anders geführt werden und ist sehr viel schneller darin, einen Arbeitsplatz zu wechseln als die Generationen vorher. Um die Generation Z zu verstehen und abzuholen, sind vor allem soziale Kompetenzen gefragt. Sie stellt deswegen Arbeitgeber und Führungskräfte vor neue Herausforderungen. Die folgenden Tipps liefern Ansätze, die Ihnen bei der Bewerberauswahl und im Umgang mit jungen Mitarbeitern in der Kanzlei helfen. |
Im Umgang mit Generationen-Klischees vorsichtig sein
Pauschale Generalisierung und Schubladendenken passen nicht in eine Zeit, in der dringend Fachkräfte benötigt werden. Negativ gefärbte Vorannahmen fördern Trennung statt Miteinander und Regression statt Fortschritt. Individuelle Potenziale sind in jedem Alter und in jeder Generation entfaltbar. Sie hängen sowohl von persönlichen Merkmalen (Motive, Potenziale) als auch vom individuellen Umfeld (Elternhaus, Freundeskreis, Vorbilder, Kollegen und Vorgesetzte etc.) ab. Es gibt in jeder Generation Menschen, die ihre Potenziale weit über die einengenden Generationsparadigmen hinaus erweitern und trotz ihres fortgeschrittenen Alters sehr agil, technikaffin und digital veränderungsbereit sind. Oder es gibt solche, die trotz ihrer Jugend enorm leistungsorientiert, abgeklärt und fokussiert sind. Genauso wie es in jeder Generation genügend Menschen gab, die lust-, ziel- und planlos in einem Beruf landeten, der nicht zu ihren Motiven und Potenzialen passte. Wie so häufig liegt die Wahrheit also irgendwo zwischen „tiefschwarz“ und „blütenweiß“.
Für Sie als Kanzleiinhaber wird es deswegen immer wichtiger, dass Sie als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden und dadurch Wahlmöglichkeiten erhalten. Wer die Bewerber nehmen muss, die übrig geblieben sind, wird wahrscheinlich viele Klischees und Annahmen über die Generation Z in seiner Kanzlei bestätigt bekommen.
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