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Mindestlohn 2015: Die neuen Regeln effizient umsetzen
| Ab 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. |
Im Online-Seminar am 10. Dezember 2014 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie hier: iww.de/sl510.
Quelle: ID 43035668