08.11.2016 · Fachbeitrag · Personal
Meldung auch bei Elternzeit von weniger als einem Kalendermonat
| Ab 1.1.17 müssen Rechtsanwälte als Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden. |
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