· Fachbeitrag · Rechtschreibung ‒ hätten Sie es gewusst?
Teil 5: Sonderzeichen sondergleichen ‒ zu Bindestrichen, Leerzeichen & Co.
von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht
| Wer sich mit Rechtschreibung beschäftigt, kommt an den Satzzeichen nicht vorbei. Sie helfen dabei, unsere Schriftsprache zu strukturieren, zu rhythmisieren und ihr Sinn zu geben. Im fünften Teil der AK-Orthografieserie geht es um den richtigen Gebrauch verschiedener Satzzeichen und des Leerzeichens. |
1. Setzen Sie den kurzen Bindestrich gezielt
Internet-Suchalgorithmen konnten früher Keywords in Komposita nicht erkennen. Wollte man eine Homepage z. B. hinsichtlich des Keywords „Anwalt“ für Suchmaschinen optimieren, schrieb man deshalb „Anwalts-Kanzlei“, „Anwalts-Kammer“ etc. Die Suchmaschinen haben seitdem viel gelernt ‒ doch die inflationäre Verwendung des Bindestrichs hat leider Bestand, obwohl sie im Deutschen in der Regel falsch ist.
MERKE | Verwenden Sie den kurzen Bindestrich sparsam, wenn er nicht zwingend erforderlich ist. Wird er zu häufig eingesetzt, wirkt er störend bis lächerlich. |
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