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  • · Fachbeitrag · Rechtschreibung ‒ hätten Sie es gewusst?

    zu Teil 4: Eine kurze Orientierung zu den wichtigsten Regeln für die Getrennt- und Zusammenschreibung

    von Dr. Doortje Cramer-Scharnagl, Edewecht

    | Die Getrennt- und Zusammenschreibung ist im Deutschen so eine Sache. Schon die Gründerväter der deutschen Rechtschreibung haben diesen Punkt in ihrem Regelwerk im Jahr 1901 schlicht ausgelassen und bis heute gibt es einzelne Regelungslücken. Doch der Duden führt inzwischen eine sehr lange Reihe an Regeln und noch mehr Ausnahmen zur Getrennt- und Zusammenschreibung. |

    1. Diese Orientierungshilfen lösen die meisten Fragen

    Die Getrennt- und Zusammenschreibung ist kompliziert. Das werden Sie spätestens merken, wenn Sie die vielen wichtigen Regeln lesen, die AK online für Sie zusammengefasst hat (ak.iww.de, Abruf-Nr. 47408649). Deshalb gibt es hier einen praktischen Überblick über ein paar wenige vereinfachte Regeln, an denen Sie sich in vielen Zweifelsfällen orientieren können.

     

    Übersicht / Die wichtigsten Regeln für Getrennt- und Zusammengeschriebenes

    In der Regel getrennt
    In der Regel zusammen
    • Verb + Verb

    schreiben lernen

    • Substantiv + Substantiv

    Gerichtshof

    • Substantiv + Verb

    Rad fahren

    • Substantiv + Adjektiv

    haushoch

    • Adjektiv + Verb

    frei sprechen

    • Adjektiv + Verb bei übertragener Bedeutung

    freisprechen

    • Verbindungen mit „sein“

    schuldig sein

    • Partikel + Verb

    herauskommen

    • Wenn der erste oder zweite Bestandteil einer Fügung erweitert oder gesteigert wird

    kilometerweit → viele Kilometer weit;

    irgendein → irgend so ein; schwerbehindert → schwerer behindert

    • Substantivierte Verbgruppen

    Das Schreibenlernen, das Radfahren, das Schuldigsein

    • Wenn eine neue Gesamtbedeutung entsteht

    sichergehen, schwerfallen, freisprechen

    • Wenn einer der Bestandteile nicht für sich stehen kann

    kleinmütig, anheimstellen

    • Wenn der erste Bestandteil den zweiten näher umschreibt

    schreckerfüllt, Gerichtsmedizin