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  • · Nachricht · Sozialversicherungsrecht

    Syndikusanwälte sollen weiter befreit werden: BRAK-Präsidium entwirft Gesetz

    | Die Urteile des BSG vom 3.4.14, die Syndikusanwälten eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versagen ( B 5 R 5/13 R, B 5 R 25/13 R, B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R), sorgen nicht nur für Diskussionsstoff bei der BRAK. |

     

    Das Präsidium der BRAK wurde kürzlich von den Mitgliedern aufgefordert, Gesetzesvorschläge zu entwerfen, die die Fortsetzung der bisherigen Befreiungspraxis sicherstellen.

     

    Zudem lautet der Text einer beim Deutschen Bundestag eingereichten Petition (Nr. 52222): „Syndikusanwälte auch weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Syndikusanwälte müssen die Möglichkeit haben, in den Versorgungswerken der Rechtsanwälte versichert zu sein. Dafür Änderung/Klarstellung der Bundesrechtsanwaltsordnung.“

     

    Die Petition kann noch bis zum 19.6.14 mitgezeichnet werden (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_05/_13/Petition_52222.html).

     

    Werden in naher Zumunft auch angestellte Anwälte von der neuen Rechtsprechung betroffen sein?

     

    Bald mehr hierzu in AK.

     

    Weitere Infos auf der Homepage der BRAK (Syndikusanwälte) unter

    http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2014/ausgabe-9-2014-v-06062014/ 

    Quelle: ID 42739781