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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2021

    | Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2021 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2021 gelten. |

    Beitragssätze in der Sozialversicherung

    Alle Beitragssätze sind gleich geblieben. Bei der Arbeitslosenversicherung besteht die Besonderheit, dass der Beitragssatz, der zum 1.1.20 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt wurde, befristet bis Ende 2022 gilt (Erste Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordnung 2019, Abruf-Nr. 212991). Zum 1.1.21 gelten somit folgende Beitragssätze:

     

    • Beitragssätze 2021

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Arbeitslosenversicherung

    1,20 %

    1,20 %

    2,40 %

    Allgemeine Rentenversicherung

    9,30 %

    9,30 %

    18,60 %

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    15,40 %

    9,30 %

    24,70 %

    Krankenversicherung

    • Allgemeiner Beitrag

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    • Ermäßigter Beitrag

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %

    Pflegeversicherung

    • Allgemein

    1,525 %

    1,525 %

    3,05 %

    • Kinderlose

    1,525 %

    1,775 %

    3,30 %

    • Sachsen

    1,025 %

    2,025 %

    3,05 %

    • Sachsen/Kinderlose

    1,025 %

    2,275 %

    3,30 %