· Nachricht · Unfallversicherung
Versicherungsschutz im Homeoffice verbessert
| Der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit beschränkt sich künftig nicht mehr auf sog. Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen (Betriebsrätemodernisierungsgesetz, BGBl. 2021 I, 1762). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 128 | ID 47489039