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Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt schnell
| Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird nun bald in Kraft treten. Zum Schluss ging alles sehr schnell: Der Vermittlungsausschuss einigte sich auf die Änderungen zum HinSchG an einem Dienstag (9.5.23), der Bundestag nur zwei Tage später (11.5.23) und der Bundesrat am darauffolgenden Tag (12.5.23). Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und dem Verkünden im Bundesgesetzblatt wird es einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten (zur Historie und zum Stand des Gesetzgebungsverfahren siehe: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html ). |
Quelle: ID 49483790