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  • 02.04.2015 · IWW-Abrufnummer 144175

    Bundessozialgericht: Urteil vom 19.12.1979 – 12 RK 52/78

    1. Zur Frage, ob eine Volkshochschuldozentin selbständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.
    2. Die Krankenversicherungspflicht eines selbständigen Lehrers nach RVO § 166 Abs. 1 Nr 2 setzt nicht voraus, daß dieser einen eigenen Betrieb hat.


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    RechtsgebietRVOVorschriften§ 166 Abs. 1 Nr. 2 RVO