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  • 06.09.2023 · IWW-Abrufnummer 237249

    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Beschluss vom 09.03.2023 – 6 A 2407/22.A

    Diese Entscheidung enhält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    Tenor:

    Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung ihres Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. August 2022 - 16 K 8034/18.A - wird abgelehnt.

    Die Anhörungsrüge der Kläger vom 8. Dezember 2022 gegen den Beschluss des Senats vom 23. November 2022 im Verfahren 6 A 1953/22.A wird verworfen.

    Die Kläger tragen die Kosten des Rügeverfahrens zu je einem Drittel.

     
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    RechtsgebieteBerufsrecht, Prozessrecht