02.04.2015 · IWW-Abrufnummer 144177
Bundessozialgericht: Urteil vom 27.03.1980 – 12 RK 26/79
Ein Lehrbeauftragter einer Fachhochschule, der in den Jahren 1976/77 für jeweils ein Semester als "freier Mitarbeiter" mit der Abhaltung von Vorlesungen und Übungen beauftragt war, eine Vergütung aber nur für die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden erhielt, stand während dieser Zeit nicht in einem versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis (vgl § 40 Abs 2 S 2 des Berliner Hochschullehrergesetzes idF vom 06.05.1971).
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