· Fachbeitrag · Anwaltshaftung
Das neue StaRUG: Über 100 neue Paragrafen und ein sperriger Name
von Diplom-Kaufmann (Univ.) Gerhard F. Embser und Benno Embser, Fülling & Meysenburg, Essen
| Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ‒ StaRUG) vom 1.1.21 bedeutet für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neue Aufgabenfelder. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit diese neuen Aufgaben von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Außerdem ist von den Änderungen auch die Organhaftung betroffen, weshalb die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) geprüft werden sollte. |
1. Das sind die neuen Aufgabenfelder für RA, StB und WP
Das StaRUG dient zum einen der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie. Diese Richtlinie dient der Vereinheitlichung von Möglichkeiten vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren und der europaweiten Schaffung von präventiven Restrukturierungsrahmen.
Zum anderen ermöglicht das StaRUG zum ersten Mal ein förmliches Sanierungsverfahren außerhalb des Insolvenzverfahrens. Das ist ein Novum für das deutsche Recht. Das Sanierungsverfahren soll die starken formellen Auflagen des Insolvenzverfahrens vermeiden und dadurch flexibel und frühzeitig eine Restrukturierung in die Wege leiten können. Gerade die Insolvenz soll durch dieses Sanierungsverfahren abgewendet werden. Zugleich schafft es drei neue Rollen für die rechts- und steuerberatenden Berufe als Restrukturierungsbeauftragte, Gläubigerbeiratsmitglieder oder Sanierungsmoderatoren.
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