27.03.2020 · Fachbeitrag · Anwaltspflichten
Umfassende Aufklärungspflichten beim Vergleich
| Erwägt der Mandant, sich zu vergleichen, muss der Anwalt ihm Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Abfindungsvergleiche handelt. Verletzt er diese Pflicht, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Das OLG Frankfurt (3.12.19, 8 U 129/18, Abruf-Nr. 213933 ): Während die Aufklärung objektiv in alle Richtungen gehen muss, verbleibt für die darauf fußende Empfehlung ein – nicht justiziabler – Ermessensspielraum. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig