· Fachbeitrag · Berufsrecht/Haftpflicht
Rechtsanwaltshaftung: BGH klärt Beweisfragen zu Kausalität, Rechtsfolgen und Verjährung
von RiLSG Heinrich Schäfer, Essen
| Der BGH hat in einer Entscheidung verschiedene Aspekte der Anwaltshaftung dargestellt. Das Urteil vertieft anschaulich Fragen zur Beweisthematik, zur Kausalität sowie zu Rechtsfolgen bis hin zur Verjährungsproblematik. Der Beitrag zeigt die wichtigen Aussagen auf. |
1. Der Fall des BGH
In der zugrunde liegenden Entscheidung (BGH 16.7.15, IX ZR 197/14, Abruf-Nr. 178700) verlangen die Mandanten Schadenersatz wegen anwaltlicher Falschberatung. Sie wollten ihr Unternehmen verkaufen. Beraten wurden sie dabei von einem angestellten Anwalt. Dieser war im Briefkopf der Kanzlei aufgeführt. Da der Käufer den Kaufpreis in eigenen Aktien leisten wollte, wurde eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Diese erwies sich jedoch wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Aktienrechts als unwirksam. Ansprüche gegen den Käufer konnte der Anwalt als Einzelanwalt in einem Rechtsstreit nicht durchsetzen. In der Folge wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens der Mandanten eröffnet.
Der auf Schadenersatz verklagte Einzelanwalt meldete den Schadensfall an den Vermögensschadenshaftpflichtversicherer der Anwalts-Sozietät. Dort war er mitversichert. Die Mandanten behaupteten, dass verschiedene Vertragsgestaltungen möglich gewesen wären, die es ermöglicht hätten, den Kaufpreis in Aktien zu zahlen und gleichzeitig das Risiko durch Kursschwankungen abzusichern. Alternativ hätte das Unternehmen zum Barkaufpreis an andere Interessenten verkauft werden können.
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