· Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Nichtzulassungsbeschwerde über EGVP muss qualifizierte elektronische Signatur tragen
| Seit dem 3.9.18 ist der elektronische Rechtsverkehr über das beA möglich. Damit hat sich eine aktuelle Entscheidung des BAG eigentlich erledigt. Wer aber gleichwohl noch für seine Kommunikation das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nutzt, sollte sich die Entscheidung dennoch ansehen. |
Nach der Entscheidung des BAG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde über EGVP seit dem 1.1.18 nur eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr gewahrt, wenn die qeS nur an dem an das EGVP übermittelten Nachrichtencontainer angebracht ist.
Quelle | BAG 15.8.18, 2 AZN 269/18, Abruf-Nr. 204382