08.04.2015 · Fachbeitrag · Fristwahrung
Unbedingt zu erhebende Klage mit vollständigem PKH-Antrag ermöglicht alsbaldige Zustellung
| Mit der Einreichung einer unbedingt zu erhebenden Klage zusammen mit einem (vollständigen) PKH-Antrag hat der Kläger alles ihm Zumutbare getan, um eine alsbaldige Zustellung der Klageschrift zu ermöglichen. Eine Nachfrage wegen einer ausbleibenden Gerichtskostenanforderung ist bei dieser Fallgestaltung entbehrlich, weil der Kläger darauf vertrauen darf, dass vor einer etwaigen Gerichtskostenanforderung über sein PKH-Gesuch befunden wird (BGH 5.11.14, III ZR 559/13, Abruf-Nr. 173253 ) |
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