28.06.2019 · Nachricht · Prozessrecht
In diesen Fällen können Sie „nachgebesserte“ Gutachten verlangen
| Im Verfahren um Renten wegen Erwerbsminderung beurteilen ärztliche Sachverständige, wie stark der Mandant gesundheitlich eingeschränkt ist. Geschieht das nicht umfassend genug und verständlich, kann der Anwalt verlangen, dass der Gutachter sich ergänzend erklärt. Und das gilt auch, wenn das Gutachten nach Meinung des Gerichts ausreichend und überzeugend ist und nicht weiter erläutert werden muss. |
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