26.10.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht
PKH: Gericht darf keine Steine in den Weg legen
| Das LG lehnte eine Berufung samt Prozesskostenhilfe (PKH-)Antrag mit Verwerfungsbeschluss ab. Das ist falsch, so der BGH auf die Rechtsbeschwerde des Berufungsklägers (21.8.18, VIII ZB 22/18, Abruf-Nr. 204323 ). Das LG hätte zunächst über den PKH-Antrag entscheiden müssen, da der Antragsteller alles ihm Mögliche getan hat, damit über seinen Antrag ohne Verzögerung entschieden wird. |
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