· Nachricht · Rechts- und Steuerberaterhaftung
Beweiserleichterung für Mandanten durch Anscheinsbeweis
| In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises ( BGH 15.5.14, IX ZR 267/12, Abruf-Nr. 142185 ). |
Nur die Grundsätze des Anscheinsbeweises führen zu einer angemessenen Risikoverteilung zwischen rechtlichem Berater und Mandanten.
Quelle: ID 42854966