02.03.2020 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
§ 43a Abs. 5 S. 2 BRAO ist kein Schutzgesetz zugunsten des VR
| § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO ist kein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutz-VR. So entschied es der BGH (23.7.19, VI ZR 307/18, Abruf-Nr. 210874 ) im Fall eines Rechtsanwalts. |
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