· Fachbeitrag · Regress
Gerichtskostenvorschuss: Wann der Anwalt nachfragen muss…
| Die Klage ist eingereicht, aber es wird kein Kostenvorschuss verlangt. Müssen Sie dann bei Gericht nachhaken, wann der Vorschuss angefordert wird? Grundsätzlich nicht, sagt der BGH. Passiert jedoch längere Zeit nichts, müssen Sie aktiv werden. |
Der BGH betonte jüngst erneut: Sie dürfen grundsätzlich abwarten, bis die gerichtliche Anforderung zugeht, einen Vorschuss einzuzahlen (BGH 2.5.17, VI ZR 85/16, Abruf-Nr. 194960). Dies gilt allerdings zeitlich begrenzt. Bleibt die gerichtliche Anforderung längere Zeit aus, müssen Sie nach angemessener Zeit bei Gericht nachfragen.
Vorliegend ging es um einen Zeitraum von genau fünf Wochen. Der liegt nach Ansicht des BGH aber knapp innerhalb jenes Zeitraums, der noch keine anwaltliche Nachfrageobliegenheit begründet (vgl. BGH 5.11.14, III ZR 559/13, Abruf-Nr. 173253).
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