03.03.2021 · Fachbeitrag · Verschwiegenheitspflicht
Zum Umfang der beruflichen Schweigepflicht beim Tod des Mandanten
| Die Schweigepflicht eines Berufsgeheimnisträgers wirkt grundsätzlich über den Tod des Mandanten hinaus. Das Recht, von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, geht nach dem OLG München nicht auf die Erben über. Der Berufsträger muss aber das mutmaßliche Interesse des Erblassers beachten und insofern begründen, wenn er sich auf Verschwiegenheit beruft. |
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