28.06.2019 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung
Vorsicht Falle: Widerspruch per E-Mail muss ausdrücklich zugelassen sein
| Nicht immer schaut der Anwalt in eine Rechtsbehelfsbelehrung. Viele Mandanten korrespondieren schon vor dem Besuch beim Anwalt mit der Gegenseite – und machen oft den Fehler, sich auf angegebene E-Mail- Adressen zu verlassen. Der Anwalt muss hier vorsorgen, wie eine Entscheidung des SG Berlin verdeutlicht. |
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