· Fachbeitrag · Wiedereinsetzung
Zweifel an einer anwaltlichen Versicherung
von OStA Raimund Weyand, St. Ingbert
| Anwaltlichen Versicherungen kommt eine hohe Beweisbedeutung zu. Zweifelt das Gericht an ihrer Richtigkeit, bestehen besondere Hinweis- und Prüfpflichten. |
Sachverhalt
Weil eine Beschwerde per Fax beim unzuständigen Gericht eingelegt wurde, hatte die Anwältin des Antragstellers einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt und zur Glaubhaftmachung auf einen Fehler ihrer sonst sehr zuverlässigen Mitarbeiterin hingewiesen. Anders als die Vorinstanz sah der BGH einen möglichen Wiedereinsetzungsgrund und verwies die Sache zur weiteren Aufklärung zurück (BGH 18.12.19, XII ZB 379/19, Abruf-Nr. 213926).
Entscheidungsgründe
Grundsätzlich darf ein Anwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte eine konkrete Einzelanweisung befolgt. Dies gilt auch, wenn er seine Korrekturanweisung auf dem zu korrigierenden Schriftsatz schriftlich vermerkt (BGH 5.6.13, XII ZB 47/10). Die Berufsangehörige hatte anwaltlich versichert, ihre Mitarbeiterin auf den Adressierungsfehler hingewiesen und explizit zur Korrektur des Schriftsatzes aufgefordert zu haben.
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