· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Übernahme von Umzugskosten: So wahren Sie die Chance auf den Abzug der Vorsteuer
| Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten eines betrieblich veranlassten Umzugs eines Mitarbeiters, können Sie die Vorsteuer daraus geltend machen, wenn der Umzug überwiegend betrieblich veranlasst ist und Sie über entsprechende Rechnungen verfügen. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Hessen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
1. Der steuerrechtliche Hintergrund
Ob ein Arbeitgeber die Vorsteuer ziehen darf, wenn er den Umzug von Mitarbeitern bezahlt, wird kontrovers diskutiert. Bis Ende 2006 war der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das FG Hamburg (4.4.06, III 105/05, Abruf-Nr. 061897) hielt diese Regelung für unionsrechtswidrig. Ende 2006 wurde die entsprechende Vorschrift aufgehoben.
Die Finanzverwaltung prüft den Vorsteuerabzug seitdem nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG. In der Regel wird er mit dem Argument versagt, dass ein Umzug stets auch eine private Angelegenheit sei. Diese überlagere das betriebliche Interesse.
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