· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH: Beitragserstattung eines Versorgungswerks kann steuerfrei sein
| Scheiden Sie als Nichtselbstständiger aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung aus, weil Sie ins Beamtenverhältnis übernommen werden, sind Beitragserstattungen des Versorgungswerks steuerfrei. Das hat der BFH gegen die Finanzverwaltung entschieden. |
1. Angestellter Rechtsanwalt wird Beamter
Im konkreten Fall hatte ein angestellter Rechtsanwalt Pflichtbeiträge ins berufsständische Versorgungswerk gezahlt, die er je nach Zahlungsjahr mit den jeweiligen Prozentsätzen als Sonderausgaben geltend gemacht hatte. Im Jahr 2013 wechselte der Rechtsanwalt von der freien Wirtschaft zum Staat. Er wurde Beamter. Daraufhin wurden ihm Beiträge, die er bis dahin gezahlt hatte, nach § 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vom Versorgungswerk erstattet.
Das Finanzamt besteuerte die Erstattung nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG mit 66 Prozent. Es bezog sich auf ein BMF-Schreiben. Danach wird die Beitragserstattung steuerpflichtig, wenn zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung keine 24 Monate vergangen sind (BMF, Schreiben vom 19.8.13, IV C 3 S 2221/12/10010:004, Rn. 205, Abruf-Nr. 132755).
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