· Fachbeitrag · Einkommensteuer
So wird Berufskleidung steuerlich berücksichtigt
von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte
| Viele Steuerpflichtige glauben, dass jede für ihren Beruf benötigte Kleidung als Berufskleidung einzuordnen ist und steuerlich geltend gemacht werden kann. Das ist aber ein Irrglaube. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kleidung steuerlich berücksichtigt werden kann. |
1. Was ist Berufskleidung?
Berufskleidung im steuerlichen Sinne ist die typische Arbeitskleidung eines Steuerpflichtigen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Eigenart zur beruflichen Verwendung bestimmt und notwendig ist. Eine private Nutzung der Berufskleidung muss ausgeschlossen sein. Ist eine Privatnutzung möglich, scheidet eine steuerliche Anerkennung von vornherein aus. Als Berufskleidung sind z. B. die Roben von Rechtsanwälten und Richtern anerkannt.
Demgegenüber sind Anzüge, Hemden, weiße Krawatte sowie Schuhe keine Arbeitskleidung. Dies gilt auch, wenn deren Tragen im allgemeinen Geschäftsleben erwartet oder vom Arbeitgeber im Einzelnen gefordert wird. Unerheblich ist, ob diese Kleidung tatsächlich nur im Beruf getragen wird. Grund ist, dass bei dieser Zivilkleidung eine private Nutzung nicht ausgeschlossen ist. Auch die Galabekleidung (z. B. Frack und Abendkleid), die ausschließlich für eine betriebliche Veranstaltung angeschafft wurde, ist keine Berufskleidung.
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