· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf mit „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ vermeiden
| Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Veräußerungsgewinn als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn die Immobilie von Ihnen eine gewisse Zeit zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Bei der „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ gibt es aber eine Stolperfalle, die das Steuersparmodell zu Fall bringt: wenn Eltern sich trennen, die minderjährige Kinder haben. AK macht Sie mit der Steuerfalle vertraut und zeigt Ihnen, wie Sie sie umgehen. |
1. So wird die Spekulationsbesteuerung vermieden
Die Spekulationsbesteuerung können Sie verhindern, wenn
- Sie als Eigentümer die Wohnung oder das Haus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben oder
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