· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Spenden vorteilhaft von der Steuer absetzen
von StB Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Waltrop
| Gerade in der Weihnachtszeit wecken zahlreiche Spendenaufrufe die Spendenbereitschaft. Damit Ihre Spende als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung anerkannt wird, ist Folgendes zu beachten. |
1. Geld- und Sachspenden unterscheiden
In der Regel wird ein Geldbetrag gespendet. Daneben kann auch eine Sache gespendet werden, also ein neuer oder gebrauchter Gegenstand, den der Spendenempfänger für seine Tätigkeit benötigt. Der Spender muss dem Empfänger den Gegenstand übereignen (zu Beweiszwecken am besten schriftlich). Gestattet er bloß, dass der Empfänger den Gegenstand, z.B. ein Fahrzeug, unentgeltlich nutzt, ist dies keine Spende (§ 10 Abs. 3 S. 1 EStG). Ebenso ist es nicht spendenfähig, wenn unentgeltlich Dienst- oder Arbeitsleistungen erbracht werden. Sachspenden aus einem Betriebsvermögen können mit dem Buchwert bewertet werden, um zu vermeiden, dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden.
PRAXISHINWEIS | Beachten Sie aber, dass die Entnahme des Gegenstands dennoch Umsatzsteuer auslöst. |
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