· Nachricht · Elektromobilität
Das sind die aktuellen Spielregeln für die Überlassung und Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer
| Job- oder Dienstrad ‒ die Gestaltungen in der Praxis dazu sind variantenreich: Mal werden die (Elektro-)Fahrräder dem Arbeitnehmer überlassen und mal übereignet, mal werden sie als Gehaltsextra und mal in Form einer Gehaltsumwandlung zugewendet. Genauso unterschiedlich sind die lohnsteuerlichen Spielregeln. Der Online-Beitrag unter ak.iww.de mit der Abruf-Nr. 47322747 gibt Anwälten als Arbeitgebern einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Neben lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten wird auch die umsatzsteuerliche Behandlung beleuchtet. Leider ist gerade diese bundesweit immer noch nicht einheitlich abgestimmt. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 92 | ID 47401475