· Fachbeitrag · Elektromobilität ‒ Teil 1
Lohnsteuerliche Vergünstigungen bei Dienst-(Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Laden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung, wird immer öfter ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug gewählt. Denn die (lohn-)steuerlichen Vergünstigungen gegenüber einem Verbrenner überzeugen. AK macht Sie in einer Beitragsserie mit den steuer- und beitragsrechtlichen Vorteilen vertraut ‒ von der Bemessungsgrundlage für E-Dienstwagen über das begünstigte Stromaufladen und die Stromzuschüsse bis hin zu Ladevorrichtungen. Im ersten Teil stehen die Vergünstigungen beim Dienstwagen sowie das Stromaufladen im Mittelpunkt. |
1. Privatnutzung eines (Hybrid-)Elektro-Dienstwagens
Wird ein Dienstwagen einem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen, unterliegt der sich dadurch ergebende Vorteil beim Arbeitnehmer als Sachbezug der Besteuerung und den Sozialabgaben.
a) Extern aufladbare Elektrofahrzeuge ‒ reduzierte Bemessungsgrundlage
Wird dem Arbeitnehmer dagegen ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug gestellt, lassen sich die Sachbezüge reduzieren. Grund dafür ist die reduzierte Bemessungsgrundlage, verankert in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Hs. 2 EStG.
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