06.12.2016 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
| Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto/-depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Hieraus können sich schenkungsteuerliche Folgen ergeben, wenn Sie das Vermögen Ihres Einzelkontos/-depots auf Ihren Ehegatten übertragen (oder umgekehrt). Beruft sich der beschenkte Ehegatte darauf, dass ihm das Vermögen schon vor der Übertragung zur Hälfte zuzurechnen war und er insoweit nicht bereichert sei, trägt er nach einem Urteil des BFH hierfür die objektive Beweislast (29.6.16, II R 41/14, Abruf-Nr. 188331 ). |
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