Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.12.2014 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Kanzleiübergabe: BVerfG überprüft die Steuerbefreiungen – schnell reagieren?

    | In Einzelfällen kann Unternehmensvermögen ohne Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vererbt oder verschenkt werden. Wie lange dies noch möglich sein wird, ist fraglich. Die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts steht (einmal mehr) auf dem Prüfstand (BVerG, 1 BvL 21/12). Das BVerfG verkündet am 17.12.14 sein Urteil (Pressemitteilung 102/2014 vom 18.11.14). Steht eine Übergabe an, kann es sich also lohnen, die Rechtslage zu beobachten und gegebenenfalls schnell zu reagieren. |