10.12.2014 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Kanzleiübergabe: BVerfG überprüft die Steuerbefreiungen – schnell reagieren?
| In Einzelfällen kann Unternehmensvermögen ohne Anfall von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vererbt oder verschenkt werden. Wie lange dies noch möglich sein wird, ist fraglich. Die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts steht (einmal mehr) auf dem Prüfstand (BVerG, 1 BvL 21/12). Das BVerfG verkündet am 17.12.14 sein Urteil (Pressemitteilung 102/2014 vom 18.11.14). Steht eine Übergabe an, kann es sich also lohnen, die Rechtslage zu beobachten und gegebenenfalls schnell zu reagieren. |
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