· Fachbeitrag · Firmenwagen
1 Prozent-Regelung bei privater Pkw-Nutzung
von StB Sonja Steben, Herberg, Dr. Schlüter & Partner GbR, Dortmund
| Nutzen Sie einen Firmenwagen auch privat, können Sie den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil in zwei Methoden besteuern: pauschal mit der 1 Prozent-Regelung oder durch die Fahrtenbuchmethode. Nach AK 14, 54 stellt dieser Beitrag Besonderheiten der 1 Prozent-Regelung an einem Beispielsfall vor. |
1. Korrektur für Fahrten von der Wohnung zur Kanzlei
Fahrten von der Wohnung zur Kanzlei werden gesondert in Höhe von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) je Entfernungskilometer (km) und Monat korrigiert. In Höhe der Entfernungspauschale bleiben die Fahrten als Betriebsausgabe abziehbar, § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG.
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Rechtsanwalt R fährt mit dem Pkw (BLP 45.000 EUR) insgesamt 30.000 km pro Jahr, davon an 170 Tagen 15 Entfernungs-km zur Kanzlei. Die (als Betriebsausgaben abzugsfähigen) Gesamtkosten betragen 25.000 EUR.
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