· Fachbeitrag · Firmenwagen
Fahrtenbuchmethode und Umsatzsteuer
von StB Sonja Steben, Herberg, Dr. Schlüter & Partner GbR, Dortmund
| Bei privater Nutzung des Firmenwagens kann der geldwerte Vorteil für die Besteuerung pauschal mit der 1 Prozent-Regelung nachgewiesen werden ( AK 14, 54 und AK 14, 72 ). Alternativ können Sie die Fahrtenbuchmethode wählen. Der Beitrag zeigt, wie Sie das Fahrtenbuch richtig führen und stellt Besonderheiten für die Umsatzsteuer dar. |
1. Richtiges Führen des Fahrtenbuchs
Die private Nutzung kann mit dem auf diese Fahrten entfallenen Teil der Gesamtkosten (einzeln und belegmäßig nachgewiesen) angesetzt werden. Das Verhältnis der Fahrten zueinander wird durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit folgenden Anforderungen dargelegt (BMF 18.11.09, IV C 6-S 2177/07/10004, BStBl. I 09, 1326, Rn. 24):
- Führung in geschlossener Form mit vollständiger Erfassung aller Fahrten inklusive des an ihrem Ende erreichten Gesamt-Kilometer (km)-Stands. Elektronische Fahrtenbücher sind nur zulässig, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sind oder dokumentiert werden.
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