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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Wann sind die Fahrtkosten eines Rechtsanwalts erstattungsfähig?

    | Viele Rechtsanwälte kennen das Problem: Das Gericht bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung. In Anbetracht dessen bucht der auswärtige Rechtsanwalt des Beklagten, dessen Kanzlei auch eine Niederlassung am Gerichtsort hat, rechtzeitig ein Hotelzimmer und gegebenenfalls einen Flug zum Terminsort. Doch nun nimmt der Kläger die Klage zurück und das Gericht hebt den angesetzten Verhandlungstermin auf. Kann der Rechtsanwalt die Stornierungskosten für Reiseauslagen zur Kostenfestsetzung anmelden? Und wenn ja, in welcher Höhe? |

     

    Sachverhalt

    Genau diese Frage hat jetzt das BVerwG geklärt. Seine Leitsätze lauten wie folgt:

     

    • 1. Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind für die Teilnahme am Verhandlungstermin auch dann erstattungsfähig, wenn die als Partnerschaft organisierte Rechtsanwaltsgesellschaft auch am Gerichtsort eine weitere Rechtsanwaltskanzlei unterhält.
    • 2. Reisekosten eines an einem „dritten Ort“ ansässigen Rechtsanwalts sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts erstattungsfähig.