· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Finanzverwaltung äußert sich zur Steuerfreiheit von Jobtickets und Fahrtkostenzuschüssen
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Seit 2019 sind Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Diese Regelung hat aber Fragen aufgeworfen, sodass sich das BMF (15.8.19, IV C 5 - S 2342/19/10007 :001, Abruf-Nr. 210780 ) nun ausführlich zu der Steuerbefreiung geäußert hat. |
1. Begünstigte Leistungen des Arbeitgebers
Unter § 3 Nr. 15 EStG fallen Arbeitgeberleistungen in Form von unentgeltlichen oder verbilligt überlassenen Fahrberechtigungen (Sachbezüge) sowie Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den von den Arbeitnehmern selbst erworbenen Fahrberechtigungen. Begünstigt sind insbesondere:
- Fahrberechtigungen in Form von Einzel-/Mehrfahrtenfahrscheinen
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