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Rechtsanwalt muss Zweitwohnungsteuer für „Wohnkanzlei“ zahlen
| Ein in München tätiger Rechtsanwalt muss für einen Teil seiner 105 Quadratmeter großen als „Wohnkanzlei“ von ihm und seiner Ehefrau genutzten Wohnung in München Zweitwohnungsteuer zahlen. Und das, obwohl sein Hauptwohnsitz doch eigentlich am Tegernsee liegt. |
„Arbeits-, Geschäfts- und Büroräume können gleichzeitig Wohnungen im melderechtlichen Sinne sein, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden (Bayerischer VGH 18.2.14, 4 ZB 13.2515).“
Zum Kanzleimietrecht auch wieder in der nächsten Ausgabe von AK
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Quelle: Haufe
Quelle: ID 42739907