· Fachbeitrag · Rentenversicherung
Bei StB-/WP-Kanzlei angestellte Rechtsanwälte können von gesetzlicher RV-Pflicht befreit werden
von RA Johannes Rinckens, AHW Kanzlei, Köln
| Rechtsanwälte, die bei Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern angestellt sind, können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung ist also nicht nur auf Rechtsanwaltskanzleien beschränkt. Mit diesem kürzlich veröffentlichten Urteil schafft das BSG Rechtssicherheit und gibt der Praxis klare Vorgaben, wie Rechtsanwälte die Befreiung erreichen können. Steuerberater- und WP-Kanzleien können nun neue Arbeitsverträge darauf ausrichten und bestehende Verträge anpassen. |
1. Voraussetzungen für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Das BSG hält es für möglich, als angestellter Rechtsanwalt einer Steuerberaterkanzlei oder Wirtschaftsprüfungskanzlei von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit zu werden, wenn man Mitglied einer Versorgungskammer ist (BSG 5.12.16, B 5 RE 7/16 R, Abruf-Nr. 194399).
Für die Befreiung ist laut BSG entscheidend, dass der Rechtsanwalt
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