· Fachbeitrag · Selbstanzeige beim Finanzamt
Was ist bei einer strafbefreienden Selbstanzeige zu beachten?
von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte
| Der Beitrag gibt einen ersten Überblick zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Damit die Strafbefreiung eintritt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. |
1. Die Selbstanzeige wird rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht
Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Sie ist daher u. a. nicht mehr rechtzeitig gestellt, wenn
- eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung nach § 196 AO bekanntgegeben worden ist,
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