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  • · Nachricht · Sonderausgaben

    Erleichterungen beim Spendennachweis ab 2017

    | Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Spender Nachweise über geleistete Spenden bisher zusammen mit ihrer Steuererklärung einreichen. Andernfalls erkennt das Finanzamt Spenden oder Mitgliedsbeiträge nicht an. Das ändert sich ab 2017. |

     

    Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird das Besteuerungsverfahren anwenderfreundlicher. Gesetzliche Belegvorlagepflichten (z. B. bei Zuwendungsbestätigungen) werden weitestgehend durch Belegvorhaltepflichten ersetzt. Es bleibt zwar dabei, dass Sie eine Zuwendungsbestätigung benötigen, um vom Sonderausgabenabzug für Spenden zu profitieren. Die Bestätigung müssen Sie aber im Jahr 2017 nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen; sondern erst, wenn das Finanzamt sie bei Ihnen anfordert. Als Spender müssen Sie künftig die Zuwendungsbestätigung bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren, soweit das Finanzamt die Vorlage nicht schon vorher verlangt hat.

     

    Beachten Sie | Für die Steuererklärung 2016 gilt aber letztmals die Vorlagepflicht. Sie müssen die Zuwendungsbestätigung mit Ihrer Steuererklärung einreichen, um den Spendenabzug zu erhalten.

    Quelle: ID 44501423