· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018
| Auch im Jahr 2018 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht, die der Anwalt als Arbeitgeber kennen muss. Der Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2018 gelten. |
1. Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die maximal zu leistenden Beiträge sind 2018 wieder generell gestiegen. Somit gelten seit dem 1.1.18 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:
| ||
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 78.000 EUR | 69.600 EUR |
| 6.500 EUR | 5.800 EUR |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 78.000 EUR | 69.600 EUR |
| 6.500 EUR | 5.800 EUR |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 96.000 EUR | 85.800 EUR |
| 8.000 EUR | 7.150 EUR |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 53.100 EUR | 53.100 EUR |
| 4.425 EUR | 4.425 EUR |
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